Lebensmittelverarbeitung

Stand: Februar 2026

Lebensmittelverarbeitung auf dem Stand

Die Verarbeitung und Verteilung von Lebensmitteln ist auf der IdeenExpo unter gewissen Rahmenbedingungen gestattet. Sie muss vorab durch die IdeenExpo GmbH genehmigt werden.

Bitte beachten Sie:

  • Es sind grundsätzlich nur Probiermengen gestattet. Diese müssen der Veranschaulichung eines Exponats dienen. Eine Ausgabe zu reinen Werbezwecken ist nicht gestattet. Popcorn-Maschinen sind grundsätzlich nicht erlaubt.
  • Die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Lebensmittelverordnungen, u.a. zu Lebensmittelhygiene sowie aktuelle Lebensmittelgesetze, müssen beachtet werden; die Verantwortung obliegt dem Aussteller. 
  • Standbau
    • Pflicht für Spülbecken mit fließendem Wasser und Abwasser
    • Kühlvorrichtung für kühlpflichtige Lebensmittel
  • Standpersonal
    • Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (früher: Gesundheitszeugnis), Nachweis mitführen!
  • Es darf keine Geruchsbelästigung entstehen, die bspw. andere Aussteller in ihrer Standpräsentation einschränkt.
  • Vorschriften zur Kennzeichnung von Allergenen und Zusatzstoffen in Lebensmitteln beachten.
  • regelmäßige Reinigung des Mobiliars und der Utensilien mit lebensmittelgeeignetem Reinigungsmittel
  • Beim Umgang mit Lebensmitteln ist auf einen hygienischen Umgang zu achten, u.a.:
    • korrekte Handhygiene
    • Einhaltung von Kühlketten
    • korrekte Abfallentsorgung
    • Verwendung von Sichtschutz/Spuckschutz

 

 

Anbei finden Sie diesen Beitrag als Dokument zum Download. Bitte beachten Sie den aktuellsten Stand, da sich Informationen noch verändern können.