Stand: Dezember 2025
01 – Datenerhebung für Gewinnspiele
Die Organisation von Gewinnspiel-Aktionen darf nicht zum grundsätzlichen Datensammeln führen, insbesondere bei Minderjährigen. Teilnehmende müssen zum Zeitpunkt der Datenerhebung über den Zweck der Verarbeitung informiert werden. Die erhobenen Daten dürfen nicht zweckentfremdet werden.
Empfehlung: Gewinnspiele bei Minderjährigen nicht an den Erwerb von Waren zu koppeln, sowie das Teilnehmeralter einzuschränken.
02 – Datensparsamkeitsprinzip
Bei der Erhebung der Daten ist das Datensparsamkeitsprinzip zu berücksichtigen:
Bei Gewinnspielen dürfen grundsätzlich nur so viele Daten erhoben werden, wie für das Gewinnspiel nötig sind, bspw. die E-Mail-Adresse für die Benachrichtigung oder die Postadresse für die Zusendung des Gewinns sein. Werden zusätzliche Daten verlangt, muss darauf hingewiesen werden, dass diese freiwillig sind und wofür diese Daten benötigt werden.
03 – Löschung von Daten
Alle erhobenen Daten müssen nach Ablauf des Gewinnspiels, spätestens 30 Tage nach Versand der Gewinne, datenschutzkonform gelöscht werden.
Bei datenschutzrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Datenschutzbeauftragten.
Anbei finden Sie diesen Beitrag als Dokument zum Download. Bitte beachten Sie den aktuellsten Stand, da sich Informationen noch verändern können.