Stand: Mai 2026
Bitte geben Sie diese Informationen auch an Dienstleister/Lieferanten weiter.
01 – Allgemeine Informationen
Für den Abbau gilt:
- Zufahrtstor: Messegelände Süd 1
- Einbahnstraßenregelung: siehe 06
- Geländebewachung wird durch Veranstalter für den gesamten Abbauzeitraum gestellt
Für eine längere Abbauzeit melden Sie sich bitte beim Ausstellerservice.
02 – Standrückgabe am 28. Juni 2026
Während des letzten Veranstaltungstages wird das Team des Messebauers Holtmann+ auf Ihren Stand kommen und eine offizielle Stand-/Mobiliarrückgabe machen. Das Vorhandensein und der ordnungsgemäße Zustand der zur Verfügung gestellten Möbelstücke werden kontrolliert und quittiert.
03 – Abbaubeginn: Sonntag, 28. Juni 2026
- ab Veranstaltungsende (18:00 Uhr) bis 24:00 Uhr
Vor der Geländefreigabe (ca. 22:00 Uhr) gilt:
- kein Befahren des Geländes
- Zutritt zu den Hallen nur mit Ausstellerausweis
-
nur einzelne Hallentore geöffnet (NEU)
- 4 Hallentore in Halle 9 (Ost, Süd, West)
- 1 Hallentor in Halle 8
- 1 Hallentor in Halle 7
- Taschenkontrollen an den Ausgängen, bis die veranstalterseitig eingebrachte Medientechnik rückgebaut wurde
- Fahrzeuge im Außenbereich auf eigener Achse können das Gelände verlassen
- Vorsicht vor Personen auf dem Gelände!
- Das Abholen von Anhängern mit Zugfahrzeugen ist erst nach 22 Uhr möglich
Ab der Geländefreigabe (ca. 22 Uhr) gilt:
-
Befahren mit Transportfahrzeugen möglich (Kautionsregelung aufgehoben):
- Zufahrt mit weißem Einfahrtsschein, erhältlich im Eingangsgebäude Süd 1
- Ausweisregelung aufgehoben
04 - Ausstellerabbautag: Montag, 29. Juni 2026
- 08:00 bis 18:00 Uhr
- Ausweisregelung aufgehoben
- Parken auf P31 & P33 kostenfrei
- Befahren des Geländes ohne Pfandregelung
- Einfahrtsschein am Tor Süd 1 erhältlich
05 – Sicherheit & Persönliche Schutzausrüstung
Ausstellerabbau (28.06 abends + 29.06.2026)
- besondere Schutzausrüstung (Helm, Sicherheitsschuhe) nicht erforderlich
- geeignetes Schuhwerk tragen
- nicht erlaubt auf dem gesamten Gelände: offenes Schuhwerk (Flip-Flops, Sandalen, offene Birkenstocks etc.)
Abbauphase Veranstalter (ab 30.06.2026)
- Pflicht zum Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (Helm, Sicherheitsschuhe, Warnweste) auf dem gesamten Gelände
06 – Einbahnstraßenregelung
Anbei finden Sie diesen Beitrag als Dokument zum Download. Bitte beachten Sie den aktuellsten Stand, da sich Informationen noch verändern können.