Abbauinformationen

Stand: Mai 2026 

Bitte geben Sie diese Informationen auch an Dienstleister/Lieferanten weiter.

01 – Allgemeine Informationen

Für den Abbau gilt:

  • Zufahrtstor: Messegelände Süd 1
  • Einbahnstraßenregelung: siehe 06
  • Geländebewachung wird durch Veranstalter für den gesamten Abbauzeitraum gestellt

Für eine längere Abbauzeit melden Sie sich bitte beim Ausstellerservice.

02 – Standrückgabe am 28. Juni 2026

Während des letzten Veranstaltungstages wird das Team des Messebauers Holtmann+ auf Ihren Stand kommen und eine offizielle Stand-/Mobiliarrückgabe machen. Das Vorhandensein und der ordnungsgemäße Zustand der zur Verfügung gestellten Möbelstücke werden kontrolliert und quittiert.

03 – Abbaubeginn: Sonntag, 28. Juni 2026

  • ab Veranstaltungsende (18:00 Uhr) bis 24:00 Uhr

Vor der Geländefreigabe (ca. 22:00 Uhr) gilt:

  • kein Befahren des Geländes
  • Zutritt zu den Hallen nur mit Ausstellerausweis
  • nur einzelne Hallentore geöffnet (NEU)
    • 4 Hallentore in Halle 9 (Ost, Süd, West)
    • 1 Hallentor in Halle 8
    • 1 Hallentor in Halle 7
  • Taschenkontrollen an den Ausgängen, bis die veranstalterseitig eingebrachte Medientechnik rückgebaut wurde
  • Fahrzeuge im Außenbereich auf eigener Achse können das Gelände verlassen
    • Vorsicht vor Personen auf dem Gelände!
    • Das Abholen von Anhängern mit Zugfahrzeugen ist erst nach 22 Uhr möglich

Ab der Geländefreigabe (ca. 22 Uhr) gilt:

  • Befahren mit Transportfahrzeugen möglich (Kautionsregelung aufgehoben):

    • Zufahrt mit weißem Einfahrtsschein, erhältlich im Eingangsgebäude Süd 1
  • Ausweisregelung aufgehoben

04 - Ausstellerabbautag: Montag, 29. Juni 2026

  • 08:00 bis 18:00 Uhr
  • Ausweisregelung aufgehoben
  • Parken auf P31 & P33 kostenfrei
  • Befahren des Geländes ohne Pfandregelung
  • Einfahrtsschein am Tor Süd 1 erhältlich

05 – Sicherheit & Persönliche Schutzausrüstung

Ausstellerabbau (28.06 abends + 29.06.2026)

  • besondere Schutzausrüstung (Helm, Sicherheitsschuhe) nicht erforderlich
  • geeignetes Schuhwerk tragen
  • nicht erlaubt auf dem gesamten Gelände: offenes Schuhwerk (Flip-Flops, Sandalen, offene Birkenstocks etc.)

Abbauphase Veranstalter (ab 30.06.2026)

  • Pflicht zum Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (Helm, Sicherheitsschuhe, Warnweste) auf dem gesamten Gelände

06 – Einbahnstraßenregelung

 

 

Anbei finden Sie diesen Beitrag als Dokument zum Download. Bitte beachten Sie den aktuellsten Stand, da sich Informationen noch verändern können.