Fotografieren, Film-, Rundfunk- und Fernsehaufnahmen

Stand: Februar 2026

Bitte beachten Sie Folgendes:

  • Das gewerbsmäßige Fotografieren und Filmen innerhalb des Veranstaltungsgeländes ist nur den von der Ausstellungsleitung zugelassenen Firmen gestattet.
  • Bei der Erstellung von Foto- und Videoaufnahmen sind u. a. die rechtlichen Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KunstUrhG) beachtet werden müssen. Es ist Ihnen nicht gestattet, Kinder unter 16 Jahren ohne die nachweisbare Einwilligung der Eltern/Erziehungsberechtigten abzubilden. 
  • Übertragungen bzw. Aufnahmen für Rundfunk, Film und Fernsehen aus den Veranstaltungsräumen und dem Gelände bedürfen der Genehmigung des Veranstalters. Die Erteilung der Genehmigung erfolgt nach pflichtgemäß auszuübendem Ermessen des Veranstalters.
  • Gäste, die die IdeenExpo besuchen, erkennen an, dass es sich hierbei um eine öffentliche Veranstaltung handelt. Sie erklären sich dementsprechend damit einverstanden, dass ihr Bild und/oder ihre Worte unentgeltlich für Live-Sendungen in Rundfunk oder Fernsehen oder für sonstige Aufzeichnungen, Dokumentationen, Werbemittel oder Übertragungen, auf Fotos oder mittels anderer bereits existierender oder zukünftiger Technologien aufgenommen und verwendet werden können.
  • Die Verwendung jeglicher Aufnahmen für eigene weitere (Werbe-) Zwecke (Papierform/ digital) ist mit der abgebildeten Person im Vorfeld abzustimmen. Sollte die Person nicht einverstanden sein, dass von Ihr Foto-, Film-, Rundfunk- und Fernsehaufnahmen gemacht werden, kann sie dem widersprechen.

 

 

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