Stand: Mai 2026
01 – Sicherheitskonzept
Gemeinsam mit den Sicherheits- und Genehmigungsbehörden hat die IdeenExpo GmbH ein umfangreiches Sicherheitskonzept für die Veranstaltung erstellt. Dieses Sicherheitskonzept wird fortlaufend an die aktuelle Sicherheitslage angepasst. Die IdeenExpo GmbH stimmt sich hierzu eng mit den Behörden (Polizei, Feuerwehr Hannover, Deutsche Messe AG, Werksfeuerwehr DMAG, Sanitätsdienst, Sicherheitsdienstleister, Büro des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Hannover) ab.
Die Sicherheitsaspekte in der Vorbereitung und Durchführung der IdeenExpo betreffen unter anderem:
- Einsatzplanung für Ordnungs-, Sanitäts- und Sicherheitsdienst
- Effektive Lenkungskonzepte der Besucherströme und dadurch Vermeidung von Überfüllungen
- Räumungs- und Evakuierungskonzepte
- Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes
- Sicherstellung von ausreichend Flucht- und Rettungswegen
- Betrachtung und vordefinierte Maßnahmen bei alle Notfallarten
- Sicherstellung der Zufahrt externer Rettungs- und Einsatzkräfte
- Vorbetrachtung genereller Maßnahmen für die folgenden Szenarien rund um Veranstaltungsunterberechnung und -abbruch:
- Definition einer Organisationsleitung und Maßnahmen für ein Krisenmanagement
Bei Fragen zu dem Sicherheitskonzept wenden Sie sich gern an Ihren Ausstellerbetreuer.
02 – Notruf & Sanitätsdienst
Lokale Notrufnummer: 0800 – 0192 140 (24h erreichbar)
In Halle 8, gegenüber des Ausstellercounters, befindet sich der Sanitätsdienst.
Zeitliche Erreichbarkeit des Sanitätsdienstes vor Ort:
- Auf- und Abbau 08:00 – 20:00 Uhr
- Veranstaltungstage 08:00 – 19:00 Uhr
- Konzerttage: 08:00 – 23:00 Uhr
03 – Standortkennzeichnungssystem
Zur schnellen Lokalisierung von Notfällen sind Informationen zur Verortung auf dem Veranstaltungsgelände notwendig. Dies umfasst Kürzel an bspw. Cateringständen, Signalisations-Türmen oder Standnummern (siehe Beispielfotos).
Bitte sensibilisieren Sie auch Ihr Team für dieses wichtige System.
Beispiele:
2) Signalisationsturm mit Standortkennzeichnung
3) Stand-Nr. inkl. Themenbereichskürzel (BM = BlaulichtMeile)
04 – Awareness
Die IdeenExpo ist ein Ort, an dem keine Übergriffe, kein diskriminierendes Verhalten oder das Verletzen persönlicher Grenzen geduldet wird und betroffene Personen Unterstützung durch ein Awareness-Team erhalten.
Die Maßnahmen umfassen u.a.:
- niedrigschwellige, verschiedenste Ansprechstellen (persönlich, telefonisch, schriftlich (Mail, WhatsApp))
- Codewort: „Wo geht’s nach Panama?“
- Hinweise und Schilder auf dem gesamten Veranstaltungsgelände
- Awareness-Streifen in lilafarbenen Westen während der Öffnungszeiten
- geschützter, sicherer Rückzugsraum in Halle 8 (Sanitätsdienst)
Im Anhang finden Sie das Awareness-Konzept für die IdeenExpo 2026. Informieren Sie bitte Ihr Standpersonal über die Maßnahmen.
05 – Sicherheits- und Kontrollmaßnahmen
An den Eingängen Süd 1 und Ost 3 finden Taschenkontrollen für Besucher und Aussteller statt. Dabei gilt:
- Keine Mitnahme von Exponatgegenständen
- Fahrräder sind ausschließlich vor den Eingängen abzustellen und können nicht mit auf das Gelände genommen werden
- Keine verbotenen Gegenstände (Übersicht wird nachgereicht)
Es ist eine Bestreifung des gesamten Geländes (inkl. Hallen) mit Wachpersonal vorgesehen, die ein besonderes Augenmerk auf herrenlose Gegenstände und Auffälligkeiten legen.
06 – Videoüberwachung
In den Veranstaltungshallen sowie dem Außengelände ist eine Videoüberwachung installiert. Hinweisschilder an den Eingängen machen auf die Videoüberwachung in allen Bereichen aufmerksam.
07 – Versicherung
Der Aussteller ist verpflichtet, einen für seine Teilnahme an der Veranstaltung ausreichenden Versicherungsschutz und insbesondere eine ausreichende Haftpflichtversicherung (Deckungssummen: 5 Mio. Eure pauschal für Personen-, Sach-und Vermögensschäden) abzuschließen.
Bei teilnehmenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die keine Versicherung abschließen dürfen, entfällt die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung.
Daneben empfiehlt der Veranstalter noch einmal ausdrücklich, durch Abschluss einer Ausstellerversicherung das Transport- und Aufenthaltsrisiko abzudecken.
08 – Arbeitsschutz & Unfallverhütung
Der Aussteller ist für die Betriebssicherheit und die Einhaltung der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften auf seinem Stand verantwortlich. Er haftet auch für alle Schäden, die durch den Standbau und den Betrieb seines Standes und der darauf platzierten Exponate entstehen.
Zu diesem Thema sind auch die Technischen Richtlinien der Deutschen Messe AG 2026, Punkt 5. „Betriebssicherheit, Technische Sicherheitsbestimmungen und Technische Versorgung“, zu beachten.
Anbei finden Sie diesen Beitrag sowie das Awarenesskonzept als Dokumente zum Download. Bitte beachten Sie den aktuellsten Stand, da sich Informationen noch verändern können.